Der Wohnungsmarkt ist im Schrifttum als „klassischer Interventionsmarkt“ bezeichnet worden. Der Grund für die intensive staatliche Einflußnahme auf die Wohnungsmärkte liegt in den ökonomischen Besonderheiten des Wirtschaftsgutes Wohnen, die es zum Objekt eines eigenständigen Politikbereichs machen - der Wohnungspolitik.
Die Handlungsfelder staatlicher Intervention am Wohnungsmarkt sind entsprechend vielfältig. Sie reichen von der Förderung von Wohnungsbauinvestitionen und der Erleichterung des Marktzugangs bis hin zur Stabilisierung der Wohnungsbautätigkeit.
Ein traditionell besonders wichtiges Handlungsfeld der Wohnungspolitik bildet die Wohneigentumsförderung, die in erster Linie mit familien- und vermögenspolitischen Argumenten begründet wird. Die staatliche Förderung hat in der Vergangenheit einen spürbaren Beitrag zur Wohneigentumsbildung breiter Schichten geleistet.
Dem Wohnungsbau kommt daneben auch eine eminente städtebauliche und raumordnungspolitische Bedeutung zu, die über die Funktion eines sogenannten „weichen Standortfaktors“ weit hinausreicht. Die städtebauliche Bedeutung des Wohnens wird angesichts der städtebaulichen Konsequenzen des einsetzenden säkularen Bevölkerungsrückgangs in Zukunft noch steigen. An dieser Stelle sei nur das politische Projekt des „Stadtumbaus Ost“ genannt, bei dem es um die geordnete Schrumpfung der ostdeutschen Städte geht. Die unumgänglichen Rückbaumaßnahmen sollen städtebaulich so gesteuert werden, daß lebenswerte Stadtlandschaften entstehen bzw. erhalten bleiben.
Angesichts der demographischen Entwicklung wird für die absehbare Zukunft der Schwerpunkt der Wohnungsbautätigkeit nicht im Neubau, sondern in der Bestandsanpassung und -sanierung liegen. Die Wohnungsbauförderung hat aus dieser Entwicklung bereits die Konsequenzen gezogen und im Bereich der sozialen Wohnraumförderung die Bestandsorientierung der Förderung verankert.
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