Das Wohngeld dient der Sicherung eines qualitativen und quantitativen Mindeststandards des Wohnens. Diesen Standard sollen sich auch Haushalte mit einem niedrigen Einkommen leisten können. Das Wohngeld schließt die Einkommenslücke im Verhältnis zu dem Wohnstandard, den die Gesellschaft als Mindeststandard betrachtet. Den definierten Mindeststandard des Wohnens sollen die Menschen mit Hilfe des Wohngeldes unabhängig vom  Einkommen und anderen herrschenden Umständen (z.B. lokales Mietenniveau, Anzahl der Kinder) erreichen können.

Bis 2004 hat das Wohngeld eine sehr bedeutende Rolle bei der Finanzierung der Unterkunftskosten der bedürftigen Haushalte gespielt. 3,5 Mio. Empfängerhaushalte (9,0 Prozent von insgesamt 39,1 Mio. Haushalten) haben in diesem Jahr zusammen 5,183 Mrd. Euro an Wohngeldleistungen bezogen. Dies entsprach 27 Prozent aller wohnungswirtschaftlichen Subventionen ohne Steuervergünstigungen. Mit Hilfe des Wohngeldes konnte die durchschnittliche Mietbelastung der Empfänger von 39,9 Prozent des verfügbaren Einkommens auf 27,9 Prozent abgesenkt werden (2001).

Im Jahr 2005 ging die Zahl Empfängerhaushalte dann aber um 78 Prozent auf nur noch 0,78 Mio. zurück (2,0 Prozent aller Haushalte). Die Leistungen fielen auf 1,235 Mrd. Euro (-76 Prozent). Der Grund für diesen enormen Rückgang war die Einführung des Arbeitslosengeldes II. Anders als die früheren Bezieher von Arbeitslosen- oder Sozialhilfe haben erwerbsfähige Hilfebedürftige keinen Anspruch auf Wohngeld mehr, wenn sie Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitssuchende erhalten.

Die Höhe des Wohngeldanspruchs ist abhängig von:

  • der Haushaltsgröße,
  • der Summe der Jahreseinkommen und
  • der Höhe der Mietbelastung bzw. der Lasten aus dem Wohneigentum.

 

Der funktionale Zusammenhang zwischen den Einflußfaktoren und der Höhe des Wohngeldanspruches läßt sich wie folgt beschreiben:

  • Je höher das Familieneinkommen, desto niedriger das Wohngeld,
  • je höher die Miete, desto höher das Wohngeld und
  • je größer der Haushalt, desto höher das Wohngeld (Umkehrung gilt jeweils).

 

Der Wohngeldanspruch besteht unabhängig vom Status der Wohnung (frei finanziert bzw. Sozialwohnung).

Die wirtschaftspolitische Begründung des Wohngeldes stützt sich auf zwei Argumente:

  • meritorische Begründung des Wohngelds: qualitativ und quantitativ mehr Wohnkonsum
  • verteilungspolitische Begründung des Wohngelds: Reduktion der Mietbelastung

 

 

Ressourcen zum Wohngeld:

  • Bundeministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Wohngeld 2007: Ratschläge und Hinweise.
  • Georgakis, N. (2004): Wohngeld, in: Schader-Stiftung (Hrsg., 2004): Wohnungspolitik in Deutschland: Positionen, Akteure, Instrumente, Darmstadt, S. 72-93.
  • Jürgensen, A. (2003): Der Anspruch auf Wohngeld, Beck-Rechtsberater im Deutschen Taschenbuch Verlag.
  • Schwerz, G. (2001): Wohngeldgesetz. Kommentar mit Durchführungs- und Ergänzungsvorschriften, Baden-Baden: Nomos, 3rd edition.
  • Wörz, M. (1999): Entwicklungsverläufe ausgewählter sozialstaatlicher Programme in der Bundesrepublik Deutschland von 1960-1989, Magisterarbeit an der Fakultät für Verwaltungswissenschaft der Universität Konstanz.
  • Wohngeld- und Mietenbericht 2006.
  • Wohngeldgesetz (WGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7.7.2005, BGBl. I, S. 2029.

 

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